Wie bekommen Sie Eingliederungshilfe?
Eingliederungshilfe ist eine Unterstützung für Menschen, die wegen einer psychischen Erkrankung Hilfe im Alltag brauchen. Zuständig für die Leistungen der Eingliederungshilfe sind in Niedersachsen die Kommunen, das heißt die Landkreise und die kreisfreien Städte.
Unser Hilfsangebot ist offen für Menschen ab 18 Jahre, denen Hilfe nach § 113 Abs. 2 m §78 Abs. 2 SGB IX Eingliederungshilfen gewährt wird.